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Infos

In dieser Rubrik möchten wir auf Fragen eine Antwort geben, die sich Ihnen eventuell vor einer Untersuchung oder im Zusammenhang mit Ihrer ärztlichen Versorgung stellen.

  • Bei Notfällen, akuten Erkrankungen, Schmerzen oder sonstigen Notfällen wie z. B. Verletzungen werden wir Sie unverzüglich betreuen. In der Praxis informieren Sie bitte sogleich die Assistentinnen, um eine rasche Untersuchung und Behandlung unabhängig von Terminabsprachen einleiten zu können.
  • Medikamente: sollten nur in Abstimmung mit Ihrem Arzt eingenommen oder abgesetzt werden. Viele Präparate vertragen sich nicht gegenseitig und können dann eher schaden als nützen. Der Beipackzettel enthält aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausführliche Angaben über Wirkungen und Nebenwirkungen. Lassen sie sich dadurch nicht verunsichern und sprechen sie mit ihrem Arzt, bevor sie die Medikamente auf eigene Faust absetzen.
  • Krankengymnastik: Auch in den Zeiten des knappen Geldes und der Budgetierung sind physiotherapeutische Massnahmen wie Krankengymnastik, Manuelle Therapie und Massagen bei entsprechender Indikation auch weiterhin verschreibungsfähig. Je nach Krankheitsbild werden wir für Sie die richtige Verordnung und die erforderliche Anzahl der Anwendungen verordnen.
  • Überweisungen: Bei Krankheitsbildern aus anderen medizinischen Fachbereichen wird sie der behandelnde Arzt zu den jeweiligen Kollegen zur Untersuchung überweisen. Hierzu sollten Sie sich dann einen Überweisungsschein ausstellen lassen.
  • Versicherungsuntersuchungen sind meistens sehr zeitaufwendig und werden nur nach vorheriger Anmeldung durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Sollten Sie noch Fragen zu einem nicht aufgeführten Thema haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Darmspiegelung

Darmkrebs (Koloncarzinom) ist die zweithäufigste Tumorerkrankung in Deutschland. Dabei sind die Heilungschancen von Darmkrebs bei frühzeitiger Diagnose sehr gut. Derzeit übernehmen die Krankenkassen im Rahmen der Früherkennung alle 10 Jahre die Kosten für eine Koloskopie (Darmspiegelung). Ab 55 Jahren können gesetzlich Krankenversicherte an insgesamt zwei Koloskopien (Darmspiegelungen) im Abstand von zehn Jahren teilnehmen.

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